Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Drug-Checking-Verordnung NRW
DrugCheckVO NRW§ 1 Zweck des Modellvorhabens, Zielsetzung
Stand: 26.08.2026
Drug-Checking-Modellvorhaben dienen der Substanzanalyse, der Risikoeinschätzung und der gesundheitlichen Aufklärung über die Folgen des Konsums von Betäubungsmitteln für den Nutzerkreis nach § 2. Durch Analysen und damit verbundener Beratung und Vermittlung in weiterführende Angebote der Suchthilfe und Suchtprävention soll die Gesundheit des Nutzerkreises geschützt und der Konsum von Betäubungsmitteln risikominimiert werden. Die im Rahmen der Dokumentation zu erhebenden Daten dienen der Information und der wissenschaftlichen Evaluation des Modellvorhabens.