Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Drug-Checking-Verordnung NRW

DrugCheckVO NRW

§ 1 Zweck des Modellvorhabens, Zielsetzung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Drug-Checking-Modellvorhaben dienen der Substanzanalyse, der Risikoeinschätzung und der gesundheitlichen Aufklärung über die Folgen des Konsums von Betäubungsmitteln für den Nutzerkreis nach § 2. Durch Analysen und damit verbundener Beratung und Vermittlung in weiterführende Angebote der Suchthilfe und Suchtprävention soll die Gesundheit des Nutzerkreises geschützt und der Konsum von Betäubungsmitteln risikominimiert werden. Die im Rahmen der Dokumentation zu erhebenden Daten dienen der Information und der wissenschaftlichen Evaluation des Modellvorhabens.

§ 2